Allgemeine Geschäftsbedingungen



Hausordnung Kinderkurse



Die Öffnungszeiten der Ballettschule sind zu akzeptieren (Montag bis Donnerstag jeweils ab 15h).

Das Anläuten bei anderen Hausparteien sowie das Rütteln an verschlossenen Türen ist strikt untersagt!


Voraussetzung für die Kursteilnahme ist, dass die Kinder sich an die Anweisungen der Kursleiterin halten

und ohne Begleitperson am Unterricht teilnehmen können.


Die Kinder werden an der Ballettsaaltür in die Obhut der Kursleiterin übergeben und sind pünktlich

am Ende der Stunde abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Ballettschule beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kinder von der Lehrerin übernommen werden und endet mit Ende der Unterrichtsstunde.

Außerhalb dieser Zeit wird seitens der Ballettschule keine Haftung übernommen.



Zusehen während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet!



Aufgrund der begrenzten räumlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, dass sich Begleitpersonen

in der Garderobe aufhalten.


Die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken (ausgenommen Wasser) sind nicht erlaubt.

Straßenschuhe müssen im Vorraum ausgezogen werden, um eine Verunreinigung des Ballettsaals zu vermeiden.


Video,- und Fotoaufnahmen während der Probestunden sind aus Datenschutzgründen verboten.


Die Privatsphäre der Schülerinnen in der Mädchengarderobe ist zu wahren.


Den Anweisungen der Inhaberin und des Lehrpersonals ist Folge zu leisten!




Anmeldung


Für Neukunden gibt es die Möglichkeit, an einer unverbindlichen Probestunde teilzunehmen. Diese wird mit 15€ verrechnet und ist am Beginn der Stunde zu bezahlen.

Das Filmen und Fotografieren während der Probestunde ist untersagt!


Mit dieser Vorgehensweise wird auch den Interessen der bereits bestehenden Kunden Rechnung getragen,

die nicht durch exzessives „Schnuppern“  gestört und am Lernfortschritt gehindert werden sollen.


Das ausgefüllte Anmeldeformular ist in der Ballettschule abzugeben. Wird das Anmeldeformular nicht übermittelt, gilt der Besuch einer 2. Unterrichtseinheit trotzdem automatisch als verbindliche Anmeldung

für das gesamte Semester und der Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu entrichten.




Kursbeitrag:


Der Kursbeitrag muss für jedes Semester im Voraus, spätestens bei der ersten Kurseinheit beglichen werden. Begonnene Semester gelten als gebucht und sind zur Gänze zu bezahlen.

Fernbleiben eines Kursteilnehmers – auch im Falle einer Erkrankung- entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

KursteilnehmerInnen, deren Kursbeitrag nicht rechtzeitig beglichen worden ist, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, die Zahlungspflicht bleibt jedoch bestehen.

Bei einem Wechsel der Kursleitung während des Semesters kann der Kursbeitrag nicht, auch nicht teilweise, rückerstattet werden.


Mit der Teilnahme an der Probestunde gelten die AGB als bekannt und akzeptiert.

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